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Rheinsberger Rhin

Nutzung nur mit Befahrungsschein - Hinweise zur Buchung


Auf Grundlage der Verordnung über das Naturschutzgebiet Rheinsberger Rhin und Hellberge ist die Befahrung des Rheinsberger Rhins an verschiedene Regeln und Bedingungen geknüpft. So darf der Rheinsberger Rhin unter anderem nur in Fließrichtung und ausschließlich mit Einer- und Zweierkajaks befahren werden. Bitte informieren Sie sich eigenständig über den aktuellen Inhalt der Verordnung.

In Ergänzung zu dieser Verordnung hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in diesem Jahr eine neue und an die aktuelle Rechtsprechung angepasste Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Rheinsberger Rhin erlassen. Nach dieser Regelung sind Bootfahrende verpflichtet, sich vor dem Befahren des Rheinsberger Rhins eigenständig einen Befahrungsschein (pro Boot und Fahrt) zu buchen. Die elektronische Buchungsbestätigung gilt als Befahrungsschein und ist ausgedruckt oder digital mitzuführen. Am Tag sind maximal 150 Bootsfahrten zugelassen. Sofern dieses Kontingent erschöpft ist, können für den entsprechenden Tag keine weiteren Bootsfahrten mehr gebucht werden.

Die im Buchungsportal angegebenen Zeiten sind ausschließlich technisch bedingt und nicht bindend.

Sollte die Befahrung des Rheinsberger Rhins aufgrund eines zu niedrigen Wasserstandes nicht möglich sein, verlieren die Befahrungsscheine ihre Gültigkeit. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die Befahrbarkeit des Gewässer über das sogenannte Pegeltelefon unter +49 (0) 33082 40716. Vielen Dank.

Das Buchungsportal finden Sie unter diesem Link: Buchungsportal Rheinsberger Rhin

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