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Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst

Kurzportrait


Das Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) bietet eine Vielzahl sozialer Leistungen für in Not geratene Kinder, Jugendliche, Sorge­berechtigte und deren Angehörige an. Sie verfolgen alle das Ziel, das Kindes­wohl zu schützen, eine Kinder- und familien­freundliche Umwelt zu gestalten sowie die Lebens­bedingungen der Leistungs­empfangenden durch Integration und Kompetenz­stärkung zu verbessern. Wir leisten Hilfe zur Selbst­hilfe.

Unsere sozial­pädagogischen Fachkräfte analysieren mit Ihnen zusammen die Ursachen und Wirkungen Ihrer Probleme und machen sich ein Bild von Ihrer Gesamt­situation, um Ihnen bedarfs­gerechte Unterstützungs­angebote unter­breiten zu können. Das erfordert natürlich, dass Sie uns auf­suchen und ihr Recht auf Beteiligung frei­willig wahr­nehmen.

Unser viel­fältiges Leistungs­angebot wird auf die Bedarfe und die Veränderungsbereitschaft unserer Klient:innen angepasst. Zu unseren Auf­gaben gehören u.a. die Beratung und Unter­stützung von Sorge­berechtigten in Erziehungs­angelegenheiten, die Vermittlung von notwendigen und geeigneten Hilfen zur Erziehung, Hilfs­angebote für seelisch behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte junge Menschen, die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern:innen, die Adoptionsvermittlung sowie die Suche und Unter­stützung von Pflege­personen für Kinder, die nicht bei ihrer leiblichen Familie auf­wachsen können. Darüber hinaus wirken unsere sozialpädagogischen Fachkräfte in Verfahren vor dem Familiengericht mit und kümmern sich im Rahmen der Jugend­gerichtshilfe um die Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen in laufenden Gerichts­verfahren.

Die Wirt­schaftliche Jugend­hilfe als Teil­bereich des Sachgebiets ist für die Finanzierung von ambulanten, teil­stationären und stationären Hilfen der Jugend­hilfeträger verantwortlich und sichert deren geldliche Ansprüche ab. Die Rahmen­vereinbarung für Leistungen, Qualitäts­entwicklung und Entgelte in der der Jugend­­hilfe regelt die inhaltlichen und finanziellen Grund­­lagen für Leistungen der Jugend­hilfeträger.

Die Aufgaben des Fachbereichs zusammengefasst:

  • Abbau und Vermeidung von gefährdenden Situationen für das Kindeswohl (reaktiver Kinderschutz)
  • Adoptionsvermittlung von deutschen und ausländischen Kindern
  • Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen in einem Jugend­gerichts­verfahrens
  • Beratung und Begleitung von Pflege­familien
  • Beratung und Unterstützung von Sorge­berechtigten in Erziehungs­angelegenheiten
  • Beratung zu Hilfs­angeboten zur Ein­gliederung von seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Inobhutnahme von Minderjährigen und unbegleiteten minderjährigen Ausländern:innen

Untergeordnete Teams



Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick


Wichtige Dokumente und Formulare


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