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Förderung von Personal­kos­ten sozial­pädagogischer Fach­kräfte

Landesprogramm für die Jugendarbeit und Jugend­sozial­arbeit


Zur Beschäftigung von sozialpädagogischen Fach­kräften in Ost­prig­nitz-Rup­pin erhalten die öffent­lichen und freien Träger der Jugend­hilfe finanzielle Unter­stützung vom Land­kreis. Das Personal­kosten­programm vom Ministerium für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Branden­burg wird von uns verwendet, um die Be­schäftigungs­verhältnisse der Fach­kräfte und damit auch das An­gebot der Jugend­arbeit und Jugend­sozial­arbeit im Kreis ab­zusichern.

Wir helfen freien und öffent­lichen Trägern in der Früh­­phase des Projekts durch die ge­­meinsame Aus­arbeitung schriftlicher Ver­einbarungen der inhaltichen und finanziellen Rahmen­bedingungen.

Neben einer per­sonellen Grund­ausstattung der Träger ist es unser gemein­sames Ziel, eine stetige Weiter­entwicklung der Jugend­arbeit und Jugend­sozialarbeit zu leisten. So können wir und unsere Ko­operationspartner gewährleisten, dass Angebote geschaffen und langfristig angeboten werden, die Kinder und Jugend­liche in allen Lebenslagen an­sprechen.

Durch die gemeinsame Förderung des Landes Branden­burg und des Land­kreises Ost­prignitz-Ruppin ermöglichen wir sozial­pädagogischen Fachkräften den Einsatz an ver­schiedenen Stand­orten.

Einsatzbereiche durch das Personal­kosten­programm ge­förderter Fach­kräfte:


  • an Grund-, Förder- und Oberschulen
  • am Oberstufenzentrum Ost­prignitz-Ruppin
  • in der mobilen Jugendarbeit in Städten, Ämtern und Gemeinden
  • in Jugendfreizeitstätten
  • als Jugendkoordinatoren und als Mitarbeiter im mobilen Integrations­team

Ausführliche Informationen zur Umsetzung des Per­sonal­kosten­programms finden Sie in den Förderbestimmungen zur Umsetzung des Personalkostenprogramms, im Jugendförderplan des Land­kreises Ostprignitz-Ruppin und auf der Interseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg.

Projektziele im Überblick
  • Bereitsstellung von Landesmitteln zur För­derung von Personal­kosten sozial­pädagogischer Fach­kräfte
  • Absicherung stabiler Beschäftigungs­ver­hält­nisse
  • Verbesserung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugend­sozial­arbeit im Land­kreis
  • Qualitätssicherung und -entwicklung im Be­reich der Jugend­hilfe­planung
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