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Amtsärztliche Gutachten - Prüfungsverhinderung, Nachteilsausgleich

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Amtsärztliche Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit erfolgen auf Anforderung des Prüflings zur Vorlage bei der Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule. Die Begutachtung muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Prüfung (tagesaktuell) erfolgen.

Des Weiteren werden Anträge auf Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen  geprüft.

Die Gutachten sind Grundlage für die  Entscheidungen der jeweiligen Institution  - wir entscheiden nicht selbst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Alle Dienstleitungen rund um das Thema Begutachtung finden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Personalausweis
  • Attest vom Hausarzt (Krankenbescheinigung)
  • ggf. Unterlagen zur Krankengeschichte aus der Vergangenheit

Welche Gebühren fallen an?

Das Gutachten zur Prüfungsverhinderung ist gebührenpflichtig. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Die Gebühr ist unmittelbar nach der Untersuchung per EC-Karte zu entrichten.

Was sollte ich noch wissen?

Die Bescheinigung zur Prüfungsverhinderung kann nicht rückwirkend ausgestellt werden. Für die Untersuchung sollten 60 Minuten eingeplant werden.

Rechtsgrundlage

  • BbgGDG
  • Prüfungsordnung der Institution bzw. Lehranstalt
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