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Sachgebiet Kinder- und jugendärztlicher Dienst

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Amtsärztliche Gutachten - Beamten- und Beihilferecht

Nr. 53

Leitungsbeschreibung

Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Amtsärztliche Untersuchungen im Beamten- und Beihilferecht werden im Auftrag der entsprechenden Behörde zur Berufung in das Beamtenverhältnis (auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit), zur Prüfung der Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit, zur Stundenregulation aus gesundheitlichen Gründen/ stufenweise Wiedereingliederung und zur Einschätzung von Dienstunfällen durchgeführt. Gemäß den Beihilfevorschriften werden Gutachten unter anderem für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Mutter(Vater)-Kind-Kuren, für die Prüfung von Arztrechnungen und Feststellung der Beihilfefähigkeit nicht allgemein anerkannter Diagnose- oder Behandlungsmethoden sowie zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit von Leistungen erstellt. Außerdem kann eine Verkürzung der Wiederholungsfrist bei Heilverfahren eine amtsärztliche Begutachtung notwendig machen.

Die amtsärztlichen Gutachten sind Grundlage für die Entscheidungen des Auftraggebers.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Untersuchungstermine erhalten Sie bei uns, nachdem der Dienstherr oder die Beihilfestelle einen schriftlichen Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung in Zusammenhang mit Gesetzen, Verordnungen etc. eingereicht hat.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Medizinische Vorbefunde (Röntgenaufnahmen, Laborbefunde, Facharztberichte, Krankenhausberichte etc.)
  • Impfausweis oder Impfbescheinigungen
  • Informationen zu Vorerkrankungen (z.B. Medikamentenplan)
  • Personalausweis
  • ggf. Sehhilfe und Brillenpass

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Begutachtungen zur Dienstfähigkeit  sind durch den Auftraggeber zu begleichen, in Beihilfeangelegenheiten muss die begutachtete Person selbst zunächst die Gebühren übernehmen. Sie können direkt nach der Untersuchung per EC-Karte beglichen werden. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Die amtsärztliche Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung, weitere medizinisch-technische Untersuchungen in Abhängigkeit von der Fragestellung sowie die Auswertung vorliegender medizinischer Fremdbefunde und Epikrisen. Die Untersuchung dauert zwischen 60 und 90 Minuten.

Auch für die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung nach dem SGB II (Anlage MEB) werden durch den Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst Gutachten ausgestellt.

Weitere wissenswerte und aktuelle Informationen zur individuellen Beihilfe erhalten Sie auf der Webseite der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg.

Rechtsgrundlage

  • BbgGDG
  • BBG
  • LBG
  • Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
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