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Sachgebiet Kinder- und jugendärztlicher Dienst

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Amtsärztliche Gutachten - Einkommenssteuergesetz

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Als Privatperson können Sie  eine  amtsärztliche Untersuchung  beantragen, die die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsbehandlung oder eines medizinischen Eingriffes bestätigt. Das amtsärztliche Gutachten dient zur Vorlage beim Finanzamt, wenn die Kosten der Maßnahme eine außergewöhnliche Belastung darstellen.  

Das  Gutachten ist Grundlage von Entscheidungen des Finanzamtes - wir entscheiden nicht selbst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Alle Dienstleitungen rund um das Thema Begutachtung finden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Personalausweis
  • Wichtige aktuelle oder ältere medizinische Befunde (z.B. Krankenhausberichte, Rehaberichte)

Welche Gebühren fallen an?

Das amtsärztliche Gutachten ist gebührenpflichtig. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Die Gebühr kann direkt nach der Untersuchung per EC-Karte beglichen werden, andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Was sollte ich noch wissen?

Das Ausstellen einer amtsärztlichen Bescheinigung muss zwingend vor der geplanten Maßnahme erfolgen. Eine rückwirkend ausgestellte  Bescheinigung  wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Für den Untersuchungstermin sollten etwa 45 Minuten eingeplant werden.

Rechtsgrundlage

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