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Sachgebiet Kinder- und jugendärztlicher Dienst

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Beratungsstelle der Integrations- und Teilhabeplanung - ITP

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Ein Weg - personenorientierte Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung aller Lebensbereiche  umzusetzen, sind integrierte Teilhabepläne (ITP). Grundlage eines ITP sind die Wünsche, Vorstellungen und Bedarfe der planenden Personen, hier sowohl der Kinder und Jugendlichen wie der Eltern oder sorgeberechtigten Menschen. Die Kinder und Jugendlichen sollen dabei alters- und entwicklungsentsprechend an der Teilhabeplanung beteiligt werden.

Sobald Sie einen ITP - Antrag gestellt haben, folgt in der Regel ein Hausbesuch durch eine*n Sozialarbeiter*in. Der Hausbesuch gibt die Möglichkeit, Sie ausführlich über die Integrations- und Teilhabeplanung zu informieren, Sie und Ihr Kind kennenzulernen und die ersten notwendigen Unterlagen gemeinsam auszufüllen.

Daran anschließend findet die Auswertung des ermittelten Bedarfs und die Auswahl geeigneter Leistungsangebote, die fachliche Beratung zu Leistungen anderer Rehabilitationsträger, das Aufzeigen von Entwicklungs-, Bildungs- und Fördermöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie die Beratung bei der Befähigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben statt.

Die gemeinsame Arbeit an den Zielen und Wünschen der Kinder, Sorgeberechtigten und Fachkräften ist von besonderer Bedeutung für die Teilhabeplanung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Von der ITP können Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr profitieren. Die Sorgeberechtigten müssen der ITP zustimmen und sich gemeinsam mit den Kindern/ Jugendlichen aktiv am Verfahren beteiligen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ITP - Antrag
  • Vorsorgeheft und Impfausweis des Kindes
  • ggf.medizinische Befunde
  • ggf. weitere Bescheinigungen über körperliche, seelische oder geistige Einschränkungen (z.B.: Schwerbehindertenausweis, Herzpass etc.)
  • ggf. Feststellung eines Pflegegrades

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Leistungen für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder sind möglichst ohne Trennung vom sozialen Umfeld zu gestalten. Dabei können auch wichtige vertraute Menschen aus dem persönlichen Umfeld beteiligt sein.

Rechtsgrundlage

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