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Sachgebiet Kinder- und jugendärztlicher Dienst

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Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Impfungen sind wichtige und wirksame Maßnahmen, um medizinisch einem schwereren Verlauf kursierender Infektionskrankheiten vorzubeugen bzw. deren Symptome  abzumildern. Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten Sorgeberechtigte daher frühzeitig an eine altersgerechte Schutzimpfung für ihre Kinder denken.  

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landkreises Ostprignitz-Ruppin überprüft während der Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und an Schulen regelmäßig den Impfstatus der Kinder und Jugendlichen. Auf fehlende Impfungen, die durch die »Ständige Impfkommission« (STIKO) empfohlen werden, werden die Sorgeberechtigten hingewiesen.

Wenn sie auf eigenen Wunsch den Impfstatus ihres Kindes überprüfen lassen möchten oder allgemeine Fragen zu Impfungen klären wollen, können Sie beim Kinder- und jugendärztlichen Dienst einen Beratungstermin zu den allgemeinen Sprechzeiten vereinbaren. Sollte sich während der Beratung herausstellen, dass der Impfstatus Ihres Kindes vervollständigt werden sollte, kann dies nach Einwilligung der sorgeberechtigten Personen im Gesundheitsamt erfolgen. Die fehlenden Impfungen für ihr Kind können auch beim betreuenden Haus-/ Kinderarzt nachgeholt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie sind sorgeberechtigt und haben einen Beratungstermin zu den allgemeinen Sprechzeiten des Kinder- und jugendärztlichen Dienstes vereinbart.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Impfausweis des Kindes

Welche Gebühren fallen an?

Für das Ausstellen einer Bescheinigung zum Masernschutz, außerhalb der Reihenuntersuchungen, wird eine Gebühr i.H.v. 5,00 € erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Impfungen und zum Infektionsschutz erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Rechtsgrundlage

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