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Team Frühförder- und Beratungsstelle

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Beratung und Vermittlung von Frühförderangebote für Kinder

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Sind Sie für ein Kind Sorgeberechtigt (i.d.R. sind das die leiblichen Eltern), machen sich Sorgen was den geistigen, motorischen und/oder körperlichen Entwicklungsstand ihres noch nicht eingeschulten Kindes angeht, bemerken eine Entwicklungsauffälligkeit oder sogar Behinderung, können Sie das Beratungsangebot der Frühförder- und Beratungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin kontaktieren. Hier können Sie erfahren, ob es geeignete Unterstützungsleistung im Landkreis für Ihr Kind gibt und einen entsprechenden Antrag stellen.

Wir nehmen Ihren Antrag auf Frühförderung entgegen und bieten Ihnen und anderen Eltern bzw. Sorgeberechtigten Beratung und Unterstützung in den Bereichen der frühkindlichen Bildung, Förderung sowie Erziehung an.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Frühförderung können nur Kinder von der Geburt bis zur Einschulung erhalten. Die Sorgeberechtigten müssen der Frühförderung zustimmen und sich aktiv am Verfahren beteiligen.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Frühförderung
  • Vorsorgeheft und Impfausweis des Kindes
  • ggf. medizinische Befunde
  • ggf. weitere Bescheinigungen für körperliche/ seelische Einschränkungen (z.B.: Schwerbehindertenausweis, Herzpass etc.)
  • ggf. Anerkennung des Pflegegrades

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Sobald Sie einen Antrag auf Frühförderung gestellt haben, folgt in der Regel ein Hausbesuch durch eine *n unserer Sozialpädagog *innen. Dieser Termin wird vorab vereinbart. Der Hausbesuch gibt die Möglichkeit, Sie ausführlich über das Thema Frühförderung zu informieren, Ihr Kind kennenzulernen und die ersten notwendigen Unterlagen gemeinsam auszufüllen, um eine Leistung zur Frühförderung für Ihr Kind zu finden. Ein wesentliches Ziel des Hausbesuchs ist es auch die Symptome zu analysieren und abzuklären, die Ihrem Kind Schwierigkeiten oder Probleme im Alltag bereiten könnten.

Erst dann erfolgt die Diagnostik im Gesundheitsamt, in der festgestellt wird, ob die Frühförderung für ihr Kind empfehlenswert ist und welche unterstützende Leistung zur Förderung genutzt werden kann. Anschließend wird gegebenenfalls der Antrag auf Frühförderung unterzeichnet und von uns an das Sachgebiet Soziale Leistungen weitergeleitet, um Fragen der Kostenrückabwicklung für den Träger der Leistung zu klären.

Rechtsgrundlage

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