Sprungziele
Seiteninhalt

Koordinierung - Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einer Behinderung leiden bzw. von einer solchen bedroht sind, können Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung beim Sachgebiet Soziale Leistungen stellen. Das Team des Koordinierungszentrums zur Eingliederungshilfe kann Sie beim Antragsprozess beratend und begleitend unterstützen.

Nehmen Sie dafür persönlichen Kontakt zu den Kolleg*innen des Koordinierungszentrums auf.

Auf Grundlage des Antrages auf Eingliederungshilfe erfolgt die Bedarfsermittlung (Anamneseerhebung und Problemanalyse) zusammen mit Ihnen als antragsstellende Person. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung ist bindend für die Aufstellung des Gesamthilfeplans und die anschließende Leistungsgewährung durch das Sachgebiet soziale Leistungen. Hierbei werden Sie auch über Leistungen anderer Rehabilitationsträger, vorrangiger Leistungen sowie Leistungen der Eingliederungshilfe beraten. Die Beratungsgespräche können einzeln oder in Begleitung von Partnern, Angehörigen oder Vertrauenspersonen/Betreuern erfolgen.

Gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person wird der Integrierte Teilhabeplan (ITP) zur ziel- und personenzentrierten Bedarfsermittlung erstellt. Anschließend erfolgt durch die jeweiligen Mitarbeiter*innen des Koordinierungszentrums, eine fachliche Beratung zum ermittelten Bedarf sowie die Auswahl geeigneter Leistungsangebote in unserem Landkreis. Die Ressourcen und Wünsche der leistungsberechtigten Person werden dabei berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie leiden an einer wesentlichen Behinderung, die Ihnen die Teilhabe innerhalb der Gesellschaft erschwert bzw. unmöglich macht. Dieser Befund sollte durch eine ärztlichen Diagnose begründet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten mit gesicherten ICD-10 Diagnosen vorliegen. Dieses darf nicht älter als zwei Jahre alt sein. Sollte Sie kein aktuelles Gutachten vorlegen können, kann im Rahmen der Bedarfsermittlung eine psychologische oder ärztliche Begutachtung veranlasst werden.

Des weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Eingliederungshilfe
  • Schweigepflichtsentbindung (wird Vorort ausgehändigt)

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Leistungen werden in Form von ambulanten Hilfen, Begleitung in besonderen Wohnformen und zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Die Ausreichung der Leistung erfolgt in Form von Sachkosten oder einem persönlichen Budget.

Die Prüfung von Leistungsansprüchen wird durch das Team Eingliederungshilfe, des Sachgebiets soziale Leistungen, durchgeführt. Bei Überschreitung der Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten, müssen die Leistungen als Selbstzahler getragen werden.

Das Angebot umfasst keine Leistungen für Suchterkrankungen mit akutem Suchtmittelgebrauch. Beim Bestreben und aktiver Willensbekundung nach einem suchtmittelfreien Leben können jedoch zielführende Angebote und Hilfen ermittelt werden.

Rechtsgrundlagen

Seite zurück Nach oben