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Psychologische Beratung und Unterstützung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Den gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung für Erwachsene in psychischen und psychiatrischen Krisen, gewährleistet im Landkreis Ostprignitz-Ruppin der Sozialpsychiatrische Dienst sowie der Kinder- und Jugend­psychiatrische Dienst, für Kinder und Jugendliche sowie deren erziehungsberechtigte Eltern. Die Dienste bestehen jeweils aus einem multiprofessionellen Team aus Fach­kranken­schwester, Sozial­arbeiter *Innen, Psycholog *innen und Ärzte *innen. Das Hilfeangebot richtet sich insbesondere an psychisch kranke, seelisch und geistig behinderte sowie abhängigkeits­kranke oder -gefährdete Menschen, die keinen oder nur erschwert Zugang zu den entsprechenden Behandlungs­formen der gesetzlichen Kranken­versicherung  finden. Darüber hinaus stehen die fachliche Expertise des Sozialpsychiatrischen Dienstes  Menschen in schwierigen Lebenslagen, besorgten Angehörigen und ratsuchenden Institutionen offen.

Mit der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern oder Jugendlichen befasste Menschen und Institutionen können sich mit ihren konkreten Anliegen an den Kinder- und Jugend­psychiatrischen Dienst des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wenden.

Wir bieten betroffenen Menschen Beratung über geeignete Hilfen und mögliche Behandlungsformen und vermitteln ggf. auch qualifizierte Behandlungs- und Betreuungsleistungen in ambulanter, teil- oder vollstationärer Form. Wir informieren über sozialrechtliche Fragen und Leistungsansprüche. Wir sind sehr darum bemüht, durch frühzeitig einsetzende Hilfen dazu beizutragen, dass Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten bleibt oder ihnen eine baldige Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Sie sollten eine eigene Bereitschaft haben, sich auf die verabredete Beratung einzulassen und geeignete Hilfen möglichst vorurteilslos für sich selbst zu prüfen. Oft wird die Überwindung gewohnter Denk- und Handlungsgewohnheiten der Schlüssel für eine nachhaltige Verbesserung der eigenen Situation sein. Das ist nur durch Ihre freiwillige und vertrauensvolle Mitwirkung erreichbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bringen Sie, sofern vorhanden, medizinische Unterlagen (z.B. frühere Behandlungs- und Befundberichte, Medikamentenverordnungen etc.) mit.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu den verschiedenen Hilfeformen finden Sie unter anderem auf der Homepage vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).

Rechtsgrundlage

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