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Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Nr. 52

Leistungsbeschreibung

Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, haben häufig nicht genug geldliche Mittel übrig, um ihren Kindern dieselben Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten, wie sie gleichaltrige aus Familien mit einem höheren Einkommen haben. Aber auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwächeren Familien benötigen eine Mittagsverpflegung, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung und möchten bei Tagesausflüge mitmachen dürfen. Hier soll das Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützend eingreifen und durch Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für einen sozialen Ausgleich sorgen.

Einen Leistungsantrag können Sie auch bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters (Neuruppin, Kyritz oder Wittstock) stellen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Anspruchsberechtigung, um Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beziehen, liegt vor, wenn Sie:

  • Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen und
    • noch keine 25 Jahre alt sind,
    • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
    • Sie sorgeberechtigt für ein hilfebedürftiges Kind in einer Kindertageseinrichtung sind.

oder

  • Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und
    • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen oder
    • Sie sorgeberechtigt für ein hilfebedürftiges Kind in einer Kindertageseinrichtung sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte füllen Sie den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (siehe rechte Randspalte) aus.

Außerdem ist entsprechend der gewünschten Leistung, eine in der Randspalte aufgeführten Anlagen:

  • eintägiger Ausflug, Klassenfahrt
  • Mittagsverpflegung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

dem o.g. Antrag beizufügen.

Für Leistungen auf Lernförderung ist ein separater Antrag zu nutzen (siehe rechte Randspalte).

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Bildungspaket, zu den Details der Leistungen und in welcher Form diese bewilligt werden können, finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

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