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Schwangerenberatung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Kernaufgabe der Schwangerenberatung ist die Beratung von Frauen, Männern, werdenden Müttern und Vätern in Fragen der Schwangerschaft. Ratsuchende können sich präventiv in den Bereichen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung informieren.

Innerhalb der  Beratung können psychosoziale Probleme, Konflikte der Partnerschaft oder auch finanzielle Notlagen erörtert werden. Ebenso erfolgt eine Beratung über die sozialrechtliche Situation vor- und nach der Geburt, Anträge für Eltern-, Mutterschafts- oder Kindergeld. Fragen zum Mutterschutz oder der Elternzeit finden ebenfalls Berücksichtigung.

Es werden demzufolge verschiedene Hilfeformen besprochen und auch vermittelt, z.B. Hilfe in Form von finanziellen Mitteln zur Babyerstausstattung.

Des Weiteren kann die Aufklärung über die Möglichkeit der Hebammenbetreuung erfolgen und es werden Vorschläge unterbreitet von verschiedenen Gruppenangeboten im Sozialraum (Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerenschwimmen, Schwangerenfrühstück, Krabbelgruppen, Netzwerk "Gesunde Kinder", Babyschwimmen usw.). Diese Angebote gelten für Mütter, Schwangere und Väter im Landkreis, im Online-Wegweiser des Landkreises OPR »Von A bis Z für Jung und Alt« aufgelistet und bietet Bürger*innen sich näher zu informieren.

Die Beratung kann einzeln oder in Begleitung von Partnern, Angehörigen oder Vertrauenspersonen durchgeführt werden, auf Wunsch kann diese auch anonym erfolgen.

In Absprache sind auch Hausbesuche möglich. Mit unseren Kooperationspartnern sichern wir eine allumfassende Versorgung bei der Begleitung innerhalb der Schwangerschaft.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Absprache über benötigte Unterlagen erfolgt vorerst telefonisch.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Zu den Kooperationspartnern des Sozialmedizinischen Dienstes gehören das Amt für Familien und Soziales, IBZ, Schwangerenkonfliktberatungsstellen im Landkreis, Gynäkologen, Hebammen, Familienhebamme, Kinderärzten und das Netzwerk Gesunde Kinder.

Für anonyme Anfrage im Rahmen einer Schwangerschaft, können Sie sich auch über das Hilfetelefon für Schwangere in Not beraten lassen.

Rechtsgrundlagen

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