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Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Leistungsbeschreibung

Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin“ können landwirtschaftliche Betriebe eine Förderung beantragen. Die projektbezogene Förderung soll zu einer Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschätzung und Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Unternehmens beitragen.

Der Antrag auf Zuwendung wird bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Zu den Antragsunterlagen zählt u. a. eine Stellungnahme des zuständigen Landwirtschaftsamtes, die die Beurteilung des geplanten Projektes unter den Gesichtspunkten Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Flächenausstattung beinhaltet. Die Stellungnahme wird durch den Bereich Bodenrecht/Betriebsförderung auf Antrag erarbeitet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie führen ein landwirtschaftliches Unternehmen, unabhängig der gewählten Rechtsform.

  • Sie haben bereits einen Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt.

  • Der Antrag auf Stellungnahme beim zuständigen Landwirtschaftsamt ist über das Formblatt der ILB zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Stellungnahme des Landkreises müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  1. den bei der ILB eingereichten Hauptantrag
  2. das bei der ILB eingereichte Investitionskonzept

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zuständiger Bewilligungsbehörde ist ein für das Land Brandenburg formgebundenes Investitionskonzept, welches die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens in Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben nachweist, vorzulegen. Das Investitionskonzept soll eine Abschätzung über die Entwicklung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens aufgrund der durchzuführenden Maßnahmen zulassen.

Rechtsgrundlage

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