Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Aktualisierung Feldblockkataster

Leistungsbeschreibung

Für die Gewährung flächenbezogener Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen, ist nach Vorgaben der Europäischen Union ein System zur Abgrenzung beihilfefähiger und nichtbeihilfefähiger Flächen einzurichten. Das System dient der Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, für die die flächenbezogene Beihilfe beantragt wird und dient als wirksame administrative Gegenkontrolle der begehrten Beihilfen. Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) enthält als GIS-Datenbestand alle erfassten landwirtschaftlich genutzten Feldblöcke und beihilfefähigen Landschaftselemente (Baumreihen, Feldgehölze usw.) der Länder Brandenburg und Berlin.

Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche sowie die beihilfefähigen Landschaftselemente dar. Die eindeutige Identifizierung eines Feldblocks erfolgt über den Feldblockindikator (FLIK oder FBID), der aus 16 Zeichen besteht.

Die Zuständigkeit für Pflege des Feldblockkatasters und die Verwaltung der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen liegt für Flächen, die sich auf dem Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin befinden, beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Feldblockkataster wird unter folgenden Voraussetzungen aktualisiert:   
  • Übermittlung neuer digitaler Orthofotos
  • Hinweise von Antragstellern
  • Hinweise aus der Vor-Ort-Kontrolle
  • Erkenntnisse aus Fernerkundungsbildern (Luft- und Satellitenbilder)
  • Baumaßnahmen
  • Flurneuordnungsmaßnahmen
  • Daten anderer Fachbereiche (z. B. Biotopkartierung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Änderungshinweise können im Zuge der Antragstellung im Profil Inet WebClient des Landes Brandenburg eingereicht werden.

Außerdem können Änderungshinweise ganzjährig beim Bereich Feldblockpflege/Kontrollen in der Landwirtschaft eingereicht werden unter Nutzung des:

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. 

Was sollte ich noch wissen?

Feldblöcke können die folgenden Hauptbodennutzungsarten (HBN) aufweisen:

  • Ackerland (AL) = für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen verfügbare, aber brachliegende Flächen, einschließlich stillgelegter Flächen
  • Dauerkulturen (DK) = nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen außer Dauergrünland und Dauerweideland, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern, einschließlich Reb- und Baumschulen und Niederwald mit Kurzumtrieb
  • Dauergrünland (GL) = Flächen, die auf natürliche Weise (Selbstaussaat) oder durch Ansaat zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden, seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind und seit mindestens fünf Jahren nicht gepflügt worden sind
  • Dauergrünland nach etablierten lokalen Praktiken (GL-ELP) = Flächen, auf denen Gras und andere Grünfutterpflanzen in Weidegebieten traditionell nicht vorherrschen oder nicht vorkommen, die mit anderen Pflanzenarten, die abgeweidet werden können, wie Sträucher oder Bäume, bedeckt sind, soweit Gras und andere Grünfutterpflanzen vorherrschen (> 50%) und Teil eines etablierten lokalen Bewirtschaftungsverfahrens sind

Rechtsgrundlagen

Seite zurück Nach oben