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Veranstaltungen auf dem Wasser nach der Landesschifffahrtsverordnung

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen, die auf schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg stattfinden und zu einer Ansammlung von Fahrzeugen oder Beeinträchtigung der Schifffahrt führen können, müssen genehmigt werden. Für die Genehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises zuständig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zu den genehmigungspflichtigen Ereignissen gehören sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten, sonstige gewerbliche Veranstaltungen sowie militärische Übungen und Übungsmaßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe, des Katastrophenschutzes und der Havariebekämpfung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  • Streckenskizze (Lageskizze mit Maßstab; Kilometer der Wasserstraße) einschließlich Streckenmarkierungen
  • Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern muss ein Sicherheitskonzept eingereicht werden. Aus sicherheitstechnischen Einschätzungen kann von amtlicher Seite auch bei weniger Besuchern die Vorlage eines solchen Konzeptes verlangt werden.

Welche Gebühren fallen an?

50,00 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist rechtzeitig (mindestens sechs bis acht Wochen) vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, da zur Erteilung einer Genehmigung Stellungnahmen anderer Behörden eingeholt werden müssen.

Rechtsgrundlagen

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