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Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser

Leistungsbeschreibung

Für die Beseitigung von Niederschlagswasser, das auf ihrem Gebiet anfällt, sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Errichten jedoch Grundstückseigentümer auf ihrem Grundstück Anlagen zur Niederschlagswassereinleitung, beispielsweise in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer, muss ihnen mit der Erteilung der dafür notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis auch die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen werden. Dafür muss bei der unteren Wasserbehörde ein Antrag gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Gemeinde muss der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser zustimmen. Auf dem entsprechenden Formular ist dafür ein Feld vorgesehen, dass durch die Gemeinde auszufüllen und zu unterschreiben ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht muss das entsprechende Formblatt ausgefüllt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht fallen Gebühren in Höhe von 102 Euro (Mindestsatz) an.

Was sollte ich noch wissen?

Der Antrag ist in der Regel gemeinsam mit dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswassereinleitung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

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