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Feuerwehrschließung

Leistungsbeschreibung

Der gewaltfreie Zutritt und die Zufahrt zu allen Räumen, die mit Brandmeldern beziehungsweise selbsttätigen Löschanlagen geschützt werden, sind bei Brandalarm durch geeignetes Personal mit Schlüsselgewalt rund um die Uhr von dem/der Betreiber:in der Brandmeldeanlage sicherzustellen. Ist dies in begründeten Fällen nicht möglich, ist als Ersatzvornahme der Einbau einer Feuerwehrschließung erforderlich. Bei Objekten mit bauaufsichtlich geforderten Brandmelde- und Alarmierungsanalgen sind die Betreiber verpflichtet eine Feuerwehrschließung zu verbauen.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird der gewaltfreie Zugang zu Grundstücken und Brandmeldeanlagen über eine zentrale Schließung geregelt. Im Brandfall dient diese den Einsatzkräften der Feuerwehr zum zügigen, gewaltfreien und kontrollierten Zugang zu brandgefährdeten Gebäuden und Grundstücken.Konzessionär für die Feuerwehrschließung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist die Firma Kruse- Sicherheitstechnik GmbH. Nur diese Firma ist berechtigt, Schlösser und Schlüssel für Objekte mit zugelassenen und genormten Schlössern für Bedienfelder, Schlüsseldepots, Freischaltelemente oder andere Einrichtungen für die Feuerwehr bereitzustellen (Feuerwehrschließung Landkreis- OPR).

Kruse Sicherheitssysteme GmbH
Telefon: 04174 / 592-22
Duvendahl 92
21435 Stelle
Mail: mail@kruse-sicherheit.de

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Freigabe einer Feuerwehrschließung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Brandschutzdienststelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.Dazu muss die Auftragsbestätigung für die Feuerwehrschließung per E-Mail an den Konzessionär (Kruse Sicherheitssysteme GmbH: mail@kruse-sicherheit.de) geschickt werden und die Brandschutzdienststelle (E-Mail-Adresse ergänzen) in den Verteiler dieser Nachricht genommen werden. Nach der Überprüfung aller Angaben und Daten durch die Brandschutzdienststelle erfolgt die Freigabe an den Konzessionär ebenfalls online.Der Versand der bestellten Schlösser/ Zylinder geht direkt an die Brandschutzdienststelle. Sobald diese vorliegen, werden Sie umgehend informiert und der Termin zur Übergabe beziehungsweise zum Einbau vor Ort mit Ihnen abgestimmt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Auftrag zur Freigabe einer Feuerwehrschließung müssen der Brandschutzdienststelle folgende Unterlagen/ Angaben durch den/die Antragsteller:in zur Verfügung gestellt werden:        

  • Kopie des Auftrages an die Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH

  • Angaben zum Objekt, dazu gehören der Name des Objektes, Straße, Postleitzahl, Ort

  • Angaben zum/zur Antragsteller:in, dazu gehören Name, Straße, Postleitzahl, Ort, Ansprechpartner:in, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Landkreises zum Thema Feuerwehrschließung.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Freigabe der Feuerwehrschließung durch die Brandschutzdienststelle fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Was sollte ich noch wissen?

Der Termin für den Einbau der Feuerwehrschließung ist rechtzeitig mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Zum Termin am Tag der Übergabe der Feuerwehrschließung muss der/die Antragsteller:in oder ein:e von ihm Bevollmächtigte:r (z.B. als Objektträger) vor Ort sein und den Empfang bestätigen.

Der/die Antragsteller:in oder der/die Betreiber:in der Brandmelde- und Alarmierungsanlage ist dafür verantwortlich, die für eine Freigabe notwendigen Komponenten zur Feuerwehrschließung so zu verbauen, dass ein sicheres Einsetzen der Schließzylinder oder des Umstellschlosses ohne Probleme vorgenommen werden kann.

Zur Übergabe/ Inbetriebnahme der Schließung wird ein Protokoll gefertigt. Das Protokoll wird dem/der Antragsteller:in beziehungsweise Objektträger:in übergeben. Darüber hinaus hat der/die Objektträger:in schriftlich anzuerkennen, dass die Feuerwehr, beziehungsweise der Träger des Brandschutzes, und der Landkreis nicht für die Auswahl, Güte und Beschaffenheit des Schlosses, für die Art des Einbaus und für alle hieraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden, beispielsweise durch Einbruch, Diebstahl, Verlust der Schlüssel, haften.

Rechtsgrundlagen

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