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Amtsärztliche Gutachten - Adoptionsverfahren

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Als Privatperson können Sie  eine  amtsärztliche Untersuchung  beantragen, wenn Sie sich um die Adoption eines Kindes bemühen. Sie werden in einem solchen Falle vom Gericht dazu aufgefordert, ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung für die Adoption vorzulegen.

Das  Gutachten ist Grundlage für die Entscheidungen des Gerichtes bzw. der Adoptionsstelle - wir entscheiden nicht selbst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Alle Dienstleitungen rund um das Thema Begutachtung finden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Personalausweis
  • Wichtige aktuelle oder ältere medizinische Befunde (z.B. Krankenhausberichte, Rehaberichte)

Welche Gebühren fallen an?

Das amtsärztliche Gutachten ist gebührenpflichtig. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Die Gebühr kann direkt nach der Untersuchung per EC-Karte beglichen werden, andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Was sollte ich noch wissen?

Die amtsärztliche Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung, weitere medizinisch-technische Untersuchungen (z.B. Sehtest, Hörtest, Laboruntersuchungen) sowie die Auswertung eventuell vorliegender medizinischer Fremdbefunde und Epikrisen. Für den Untersuchungstermin sollten etwa 45-60 Minuten eingeplant werden.

Rechtsgrundlage

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