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Amtsärztliche Gutachten - Abstammungsuntersuchung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Nach gerichtlicher Anforderung werden zur Erstellung von Abstammungsgutachten im Gesundheitsamt die Identitätsprüfung, Materialgewinnung und der Versand an das beauftragte, zertifizierte Labor durchgeführt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Untersuchungstermine erhalten Sie von uns, nachdem von Rechtsmedizinischen Instituten oder Laboren ein schriftlicher Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Probenentnahme bei uns eingegangen ist.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Identitätsprüfung und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Außerdem darf 1 Stunde vor der Probenentnahme (Speichelprobe) nicht gegessen, getrunken und geraucht werden. Behandlungen mit Blutprodukten müssen mindestens 4 Wochen zurück liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Personalausweis bzw. Geburtsurkunde (nur bei Kindern)
  • Passbild

Welche Gebühren fallen an?

Die Probenentnahme zum Abstammungsgutachten ist gebührenpflichtig. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Die Rechnung erhält der Auftraggeber (Rechtsmedizinisches Institut, Labor, etc.

Was Sollte ich noch wissen?

Für den Untersuchungstermin müssen ca. 30 Minuten eingeplant werden.  

Rechtsgrundlage

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