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Amtsärztliche Gutachten - Fahreignung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung zur Überprüfung von Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird im Gesundheitsamt durchgeführt. Eignungsbedenken können bei Bekanntwerden schwerer körperlicher oder psychischer Erkrankungen bzw. nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr auftreten.

Die  Gutachten stellen die Grundlage von Entscheidungen der anfordernden Behörde dar - wir entscheiden nicht selbst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ein Untersuchungstermin ist im Vorfeld zu vereinbaren. Die Beauftragung der Fahrerlaubnisbehörde ist mitzubringen.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Medizinische Vorbefunde (Röntgenaufnahmen, Laborbefunde, Facharztberichte, Krankenhausberichte etc.)
  • Personalausweis
  • ggf. Sehhilfe und Brillenpass

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahreignungsuntersuchung ist gebührenpflichtig. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Sie erhalten nach Fertigstellung des Gutachtens eine Rechnung.

Was sollte ich noch wissen?

Die amtsärztliche Untersuchung umfasst in der Regel die Erhebung der Krankengeschichte,  medizinisch-technische Untersuchungen wie Sehtest, Hörtest, Laboruntersuchung sowie eine ärztliche körperliche Untersuchung. In Abhängigkeit von der Fragestellung können weitere apparative oder schriftliche Leistungstests (z.B. Konzentration, Aufmerksamkeit) notwendig sein. Für die Untersuchung sollten zwei bis drei Stunden eingeplant werden. ggf. können mehrere Termine festgelegt werden.

Rechtsgrundlage

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