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Ausnahmegenehmigung für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund

Leistungsbeschreibung

Für eine sichere Verkehrsführung an Arbeitsstellen, die sich auf öffentlichem Verkehrsgrund befinden, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Solche besonderen Arbeitsstellen liegen etwa bei Baustelleneinrichtungen, der Lagerung von Baumetrial sowie der Aufstellung von Containern, Baugerüsten, Umzugsliften, Bau- und Gerätewagen oder Bauzäunen vor. Die Ausnahmegenehmigung kann beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Vor Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Gestattung beim jeweiligen Straßenbaulastträger zu beantragen. Baulastträger im Straßenbau ist die Behörde, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße zuständig ist, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist. Dies sind in der Regel sowohl Gemeinden, Landkreise, das Land und der Bund.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und liegen zwischen 20,00 Euro und 330,00 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr holt bei der Polizei und beim Straßenbaulastträger eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein. Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und deren Auswertung entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird mindestens 14 Tage dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung.

Rechtsgrundlagen

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