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Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Wir beraten und unterstützen Betroffene und Angehörige zu Fragen rund um die Behinderung:

  • Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, u.a.
  • Informationen zu Nachteilsausgleichen (Parkausweis, Blindengeld, u.a.)
  • Beantragung finanzieller Hilfen für Umbaumaßnahmen / behindertengerechte Wohnraumgestaltung
  • Vermittlung von Selbsthilfegruppen
  • Hilfe bei persönlichen und familiären Problemen

Nach Absprache und persönlichem Bedarf ist die Durchführung von Hausbesuchen möglich.

Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung arbeitet auf Wunsch der betroffenen Bürger*innen mit Ämtern, Leistungsträgern, sozialen Diensten, Einrichtungen und Vereinen zusammen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine telefonische Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch wäre wünschenswert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen können im Telefonat besprochen werden.

Für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht nutzen Sie bitte die Antragsformulare auf der Webseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV). Hier erhalten Sie auch nähere Informationen zur Festellung der Schwerbehinderteneigenschaft, des Grades der Behinderung (GdB) und zur Ausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Unsere Beratungsbüros sind mit Aufzügen zu erreichen.

Je nach Anliegen ist die Bearbeitungsdauer unterschiedlich. Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises liegt die Bearbeitungsdauer beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) bei vier bis sechs Monaten.

Im Bereich Kyritz und Wittstock ist es möglich außerhalb der Sprechzeiten eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, es erfolgt dann ein zeitnaher Rückruf.

Rechtsgrundlagen

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