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Bereitstellung von Bauleitplänen sowie bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Satzungen

Leistungsbeschreibung

Bauleitpläne und Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) werden von Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit eigenständig erstellt bzw. erlassen. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sind planungsrechtliche Instrumente zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Beispielbild hier). Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Neben den Möglichkeiten zur Erstellung von Bauleitplänen erlassen kreisangehörige Städte und Gemeinden auch Satzungen (Innenbereichs-, Erhaltungs-, Sanierungssatzungen) nach BauGB und Satzungen (Gestaltungs-, Werbe-, Stellplatzsatzungen) nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO), in denen planungsrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Regelungen getroffen werden.

Das Dezernat Bauen, Ordnung und Umwelt des Landkreises bietet interessierten Ämtern, Gemeinden, Bürger:innen sowie Planungsträgern und -büros die Möglichkeit, über das Geoportal des Landkreises Bauleitpläne und Satzungen bereits abgeschlossener Verfahren abzurufen. Unser Service ermöglicht Interessierten einen unkomplizierten Onlinezugriff auf die vorgenannten, den Landkreis betreffenden Dokumente. Darüber hinaus können Sie die Originaldokumente auch vor Ort im Bau- und Umweltamt einsehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zum Abruf der im Geoportal bereitgestellten Bauleitplane und Satzungen benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit installiertem Webbrowser. Kartenausschnitte lassen sich direkt als Bilddatei oder über die Druckfunktion als PDF-Datei exportieren und speichern. Möchten Sie die schriftlichen Dokumente vor Ort einsehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei den Mitarbeiter:innen des Teams Kreisentwicklung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Aufstellung von Bauleitplänen und den Erlass von Satzungen nach BauGB ist nicht der Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig. Wir bieten Interessierten im Rahmen unseres Services ausschließlich Zugriff auf die entsprechenden Daten. Die aktuellsten Daten und Informationen zu laufenden Bauleitplan- und Satzungsverfahren – wie zum Beispiel zur Änderung eines Flächennutzungsplanes oder einer Innenbereichssatzung – können nur bei den Städten und Gemeinden direkt abgefragt werden.

Rechtsgrundlagen

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