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Bescheinigungen

Leistungsbeschreibung

Durch das Amt für Kataster und Geoinformation werden nachfolgende Bescheinigungen erteilt:
  • (Alt-)Eigentumsrecherche (nach 1993 nicht mehr recherchierbar)
  • Identitätsbescheinigung von historischen Flurstücken/Parzellen mit Flurstücken im aktuellen Liegenschaftskataster
  • Flurstücksentwicklungen/ -historie
  • Nichtbetroffenheitsbescheinigungen
  • Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken
  • Bescheinigung des Grundflächen- und Höhennachweises (Einmessungsbescheinigung)
  • Entfernungsbescheinigungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Erteilung von Bescheinigungen müssen Antragsstellende dem Amt für Kataster und Geoinformation ihre Kontaktdaten mitteilen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung die in der Dokumentübersicht bereitgestellte PDF-Antragsvorlage. Alternativ können Sie uns Ihren Antrag auch formlos per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bescheinigungen werden Gebühren nach dem Aufwand erhoben (51,10 Euro je begonnene halbe Arbeitsstunde). Das trifft nicht für die Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken und die Bescheinigung des Grundflächen- und Höhennachweises (Einmessungsbescheinigung) zu.

Die Bearbeitungszeit ist vom Aufwand zur Erledigung des Antrages abhängig und daher für jeden Antrag unterschiedlich.

Was sollte ich noch wissen?

Es liegen keine weiteren Informationen vor.

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