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Brandmeldeanlage (BMA) - Aufschaltung

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Gebäude, sogenannte „Sonderbauten“, ist der Einbau von Brandmeldeanlagen geregelt. Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.

Als Sonderbauten gelten solche baulichen Anlagen, bei denen es wegen ihrer Größe, wegen der Zahl und/ oder der Schutzbedürftigkeit der sich in ihnen aufhaltenden Personen oder aus anderen Gründen zu einer besonderen Gefährdung der Nutzer oder der Allgemeinheit kommen kann. Brandmeldeanlagen können auch für Gebäude, die unwiederbringliche kulturelle und/ oder materielle Werte darstellen oder enthalten vorgesehen werden, wenn dies aufgrund des Schutzkonzeptes für notwendig erachtet wird.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin bietet Ihnen als Betreiber einer Brandmeldeanlage (BMA) einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen die Aufschaltung auf die Regionalstelle Nord-West Brandenburg in Potsdam an, dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Konzessionär.

Konzessionär:
Siemens AG
Smart Infrastructure
Telefon: 030/585923676
Telefon mobil: 0172/3055234
Nonnendammallee 101
13629 Berlin

Zugelassener Errichter mit Nebenclearingstelle:
Total Walther GmbH
Telefon: 030 8979 2214
Feuerschutz und Sicherheit
Gradestraße 46-50
14199 Berlin

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Antrag zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage ist an die Brandschutzdienststelle des Landkreises Ostprignitz- Ruppin zu richten.

Die zur Aufschaltung vorgesehene Brandmeldeanlage (BMA) muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, DIN-konform errichtet sein und alle Anforderungen des genehmigten Brandschutzkonzeptes/ -nachweises entsprechen und nach den technischen Anschlussbedingungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin errichtet werden. Eine schriftliche Bestätigung darüber ist spätestens bei der Abnahme der Anlage durch einen Prüfsachverständigen zu übergeben. Werden mit der BMA besondere sicherheitstechnische Einrichtungen verknüpft, ist eine Brandfallmatrix zu erstellen. Diese ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und durch den zuständigen Prüfingenieur für Brandschutz zu genehmigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage befindet sich als Vordruck im Internetauftritt des Landkreises. Eine Kopie des Antrages wird von der Brandschutzdienststelle an die „Regionalleitstelle Nord-West Brandenburg“ in Potsdam zur Information weitergeleitet.Am Tag der Aufschaltung müssen alle notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise:

  • Inbetriebsetzungsprotokoll der BMA gem. DIN 14675

  • Prüfbericht eines zugelassenen Prüfsachverständigen für Brandmeldeanlagen

vorliegen. Um bei der geplanten Aufschaltung einer Brandmeldeanlage einen zügigen Ablauf sicher zu stellen, beachten Sie bitte die auf der Internet-Seite des Landkreises veröffentlichte Checkliste bei Aufschaltung einer Brandmelde- und Alarmierungsanlage.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage fallen gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin keine Gebühren oder sonstige Kosten an. Beachten Sie jedoch, dass bei der Unterhaltung einer Brandmeldeanlage, beispielsweise bei der Einrichtung der Übertragungseinrichtung sowie bei den Wartungen und den wiederkehrenden Prüfungen der Anlagentechnik, Kosten entstehen.

Was sollte ich noch wissen?

Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der neu errichteten Brandmeldeanlage, ist die Brandschutzdienststelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu informieren; der Termin ist im Vorfeld mit dem Konzessionär abzustimmen.

Die technischen Anschlussbedingungen des Landkreises Ostprignitz- Ruppin für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Regionalleitstelle Nord-West Brandenburg in Potsdam sind zwingend einzuhalten. 

Werden die technischen Anschlussbedingungen nicht eingehalten, ist die Aufschaltung der Brandmelde- und Alarmierungsanlage auf die Leitstelle der BF Potsdam nicht zulässig.

Rechtsgrundlagen

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