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Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Leistungsbeschreibung

Regelmäßig finden Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen statt – wie etwa Marathonläufe, Radrennen oder Oldtimer-Paraden. Für solche Veranstaltungen muss beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr eine Erlaubnis beantragt werden.
  • Folgende Veranstaltungsarten sind genehmigungspflichtig:
  • Motorsportliche Veranstaltungen, wenn 30 Fahrzeuge oder mehr am gleichen Platz starten oder ankommen, bei vorgeschriebener Streckenführung, ungeachtet der Zahl teilnehmender Fahrzeuge und/oder bei Fahren im geschlossenen Verband
  • Radrennen unter Einschluss der Voraussetzung einer Sperrung der Straßen für den übrigen Verkehr
  • Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen und/oder wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, ungeachtet der Teilnehmerzahl
  • Volkswanderungen/Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen und/oder wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird, ungeachtet der Teilnehmerzahl
  • Umzüge bei Volksfesten und Umzüge aus Anlass sonstiger Feste

Ortsübliche Prozessionen oder ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere Brauchtumsveranstaltungen sind nicht genehmigungspflichtig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sollte aufgrund der Veranstaltung eine Straßensperrung notwendig sein, ist zusätzlich ein Antrag gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Versicherungsbestätigung Veranstalterhaftpflicht
  • Lage- bzw. Streckenplan
  • gegebenenfalls Sicherheitskonzept

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und liegen zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro je nach Umfang der Veranstaltung.

Was sollte ich noch wissen?

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr holt bei der Polizei, beim Straßenbaulastträger sowie gegebenenfalls bei der Forst- und Naturschutzbehörde sowie bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein. Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und Auswertung dieser entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann mindestens 14 Tage dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung.

Rechtsgrundlagen

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