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Führerschein (Ersatz bei Verlust oder Diebstahl)

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Dieser dient den Inhabenden als Nachweis über die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben oder sollte Ihnen dieser gestohlen worden sein, müssen Sie den Ersatz des Dokuments beantragen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Antragstellung kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises vorgenommen werden. Antragsberechtigt sind Personen mit ständigem Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-​​​Ruppin. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformulare erhalten Sie direkt bei der Antragstellung vor Ort. Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
  • Angabe der ausstellenden Behörde des Führerscheins, sofern dieser nicht durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ausgestellt wurde
  • polizeiliche Anzeige wegen Diebstahls oder Fundunterschlagung (sollten Sie diese nicht vorlegen können, muss eine eidesstattliche Erklärung abgenommen werden)

Welche Gebühren fallen an?

Der Ersatz des Führerscheins ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Die zu zahlende Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beträgt 30,30 Euro (eventuell zuzüglich 30,70 Euro für die Bearbeitung eidesstattlicher Versicherungen).

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie Ihren bisherigen Führerschein wieder auffinden, müssen Sie diesen unverzüglich in der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Rechtsgrundlagen

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