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Fahrerkarte

Leistungsbeschreibung

Die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten bei gewerblichen Transporten wird in Deutschland über digitale Tachographen kontrolliert, die in den entsprechenden Fahrzeugen eingebaut sind. Alle Kraftfahrer:innen, die ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen für den gewerblichen Transport von Personen oder Gütern führen, benötigen eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte wird vor Beginn jeder Fahrt in den digitalen Tachographen eingeschoben und identifiziert die innehabende Person. Der Tachograph kann so Fahrdaten sowie Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einer bestimmten Person zuordnen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Ausstellung erfolgt durch das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr als zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die antragstellende Person muss ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt)
  • biometrisches Passbild
  • EU-Kartenführerschein
  • bei Verlängerung: bisherige Fahrerkarte

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 37,00 Euro. Wenn die fertige Karte dem Betroffenen per Post zugestellt werden soll, fallen zusätzlich 3,00 Euro Versandgebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Die Fahrerkarte ist zu unterscheiden von der Unternehmenskarte sowie der Werkstattkarte. Unternehmenskarte und Werkstattkarte können ebenfalls beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden. Selbstständige Fahrer:innen benötigen sowohl eine Fahrer- als auch eine Unternehmenskarte.

Rechtsgrundlagen

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