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Genehmigung von Zelten in der freien Landschaft

Leistungsbeschreibung

Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwandernde dürfen in Brandenburg abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht ihr Zelt mit Zustimmung des Grundstückeigentümers oder der Grundstückseigentümerin aufstellen. Das regelt das Naturschutzgesetz. Dabei ist dennoch besonders auf die Natur, Landschaft, Vegetation und wild lebende Tiere zu achten und es ist Rücksicht geboten. Das Übernachten in Naturschutzgebieten ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gärten, Höfe oder andere private Flächen.

Jede:r aber, der/die beabsichtigt, darüber hinaus Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte aufzustellen, muss dafür die erforderliche Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für das Aufstellen von sonstigen genehmigungspflichtigen Zelten oder beweglichen Unterkünften ist, dass die öffentliche Erholungsfunktion nicht mit den Zielen des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes kollidiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Genehmigung wird ein formloser Antrag an die untere Naturschutzbehörde benötigt, der Angaben zum geplanten Standort des Zeltes oder der beweglichen Unterkunft sowie zu dem Zeitraum des Aufstellens enthält.
  • Übersichtsplan mit Eintragung des Standortes des Vorhabens
  • Lageplan mit Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstück sowie ein Nachweis der Nutzungsberechtigung oder der Eigentumsnachweis für die beantragte Fläche
  • Größe der für das Vorhaben unmittelbar in Anspruch genommenen Zeltstellfläche in Quadratmetern
  • Beschreibung des Vorhabens (eventuell bauliche Anlagen, Anzahl der Gäste, Zufahrtswege, Sanitäranlagen, etc.)
  • Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse/natürlichen Gegebenheiten wie Tiere, Pflanzen, hier insbesondere Bäume, sowie andere vorhandene Gehölze (Hecken, Feldgehölze etc.)
  • Angaben über die jetzige Nutzung, gegebenenfalls Fotodokumentation

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Genehmigung für die Aufstellung eines Zeltes oder sonstiger beweglicher Unterkünfte ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz in der aktuell gültigen Fassung und kann mindestens 30 Euro bis höchstens 5.000 Euro betragen. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Not-Biwak, darunter wird das Übernachten ohne Zelt unter freiem Himmel verstanden, ist in der Regel überall erlaubt. Auch geplantes Biwakieren wird prinzipiell für eine Nacht geduldet – mit Ausnahme in Schutzgebieten. Dort ist das Übernachten ausdrücklich verboten.

Sollte von dem geplanten Vorhaben Wald betroffen sein, findet zudem das Waldgesetz des Landes Brandenburg Anwendung. Dementsprechend setzen Sie sich bitte mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg in Verbindung.

Rechtsgrundlagen

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