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Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Seit 01. Juli 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes und zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.

Für in der Prostitution tätigen Personen ist neben einer persönlichen Anmeldepflicht auch eine gesundheitliche Beratung vorgesehen. Die gesundheitliche Beratung beinhaltet folgende Thematiken:

  • Krankheitsverhütung
  • Gesundheitsschutz
  • Empfängnisverhütung
  • Schwangerschaft
  • Alkohol- und Drogengebrauch

Die gesundheitliche Beratung ist vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.

Eine gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wahrgenommen werden. Prostituierte unter 21 Jahren sind gesetzlich verpflichtet, sich zweimal jährlich gesundheitlich beraten zu lassen.

Die Beratung umfasst keine medizinische Untersuchung!

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie zum Beratungstermin folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass o.ä.)
  • Ein Passfoto für die Anmeldung im Ordnungsamt

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Nach Abschluss der Beratungssitzung kann eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

Die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt über das Ordnungsamt und kann im Anschluss an die gesundheitliche Beratung getätigt werden. Es dürfen jedoch nicht mehr als drei Monate zwischen der gesundheitlichen Beratung und der Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt liegen.

Weitere Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz sowie zur HIV-/Aids-Prävention und-Beratung im Land Brandenburg finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und auf der des IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V. (Beratungsstelle).

Wenn Sie Betroffene von Gewalt sind nutzen Sie bitte das Beratungsangebot des Hilfetelefons »Gewalt gegen Frauen«.

Rechtsgrundlagen

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