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Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen - Kommunalhygiene

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

In öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin spielt die Einhaltung von Hygienevorschriften bzw. -standards eine wichtige Rolle. Gerade in medizinischen Einrichtungen (Krankhäuser, Arztpraxen, Entbindungsstationen) und Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten, Kinderheime, Obdachlosenunterkünfte, Seniorenpflegeheime u.ä.), in welchen Menschen behandelt, betreut und gepflegt werden, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Gerade hier sind Standards zwingend einzuhalten, um gesundheitliche Schäden bei den Betreuten zu vermeiden. Auch gewerbliche Einrichtungen wie z.B. Hotels, Frisör, Kosmetik, Fitness- sowie Piercing- und Tattoo-Studios und Schwimmbäder haben Hygienestandards einzuhalten, um Ihre Kunden*innen vor Infektionskrankheiten zu schützen.

Dem Sachgebiet Hygiene- und Umweltmedizin des Gesundheitsamts obliegt die amtliche Überwachung der einschlägigen Hygienevorschriften in den o.g. Einrichtungen im gesamten Landkreis.

Zur Hygieneüberwachung gehören auch Ortsbesichtigungen und Vorortrecherchen, zu den sich die Mitarbeiter *innen des Sachgebiets in Betrieben angemeldet oder unangemeldet über die Gegebenheiten erkundigen. In diesem Rahmen kommt es i.d.R. zur Einsichtnahme in hygienerelevante Dokumente, Begehung der Räumlichkeiten und Demonstration von Arbeitsabläufen. Die Einrichtungen sind dabei gesetzlich verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in Dokumente zu gewähren und den Zutritt zu allen Räumen zu ermöglichen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Einrichtungen einen Begehungsbericht, in welchem gegebenenfalls Maßnahmen angeordnet werden können.

Das Hauptaugenmerk einer Hygieneüberwachung liegt dabei klar in der Erhaltung und Förderung der Gesundheit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Einrichtungen können sich auf eine Begehung vorbereiten, indem sie die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) lesen und umsetzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen orientieren sich am jeweiligen Sachverhalt und erfordern z.B. die Vorlage der Gewerbegenehmigung oder von Bauunterlagen und des Hygieneplanes, in dem die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt sind. Gerne erhalten Sie vorab telefonisch oder per Mail ergänzende Auskunft.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Aufwand und kann zwischen 32,00 € bis 1.140,00 € ausfallen. Dazu kommen die notwendigen Laborkosten.

Was sollte ich noch wissen?

Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention finden Sie auf der Webseite des Robert Koch Instituts (RKI). 

Rechtsgrundlagen

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