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Katasterauszüge (Liegenschaftskarte/Liegenschaftsbuch)

Leistungsbeschreibung

Für das Landesgebiet werden alle Flurstücke und Gebäude mit ihrer geometrischen Begrenzung, den Ordnungsmerkmalen, der Lagebezeichnung, Nutzung, Flächengröße und den wesentlichen topografischen Merkmalen nachgewiesen. In einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch) und in Karten (Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Größe sowie auf den Flurstücken befindliche Gebäude beschrieben. Zur Erfüllung der genannten Aufgabe werden im Liegenschaftskataster außerdem die Daten der Eigentümer:innen, Erbbau- und Nutzungsberechtigten (nachrichtlich) geführt.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke gemäß Paragraph 2 Absatz 2 der Grundbuchordnung und dient vornehmlich der Sicherung des Eigentums und anderer Rechte. Die Auskunftsleistung richtet sich insbesondere an Eigentümer:innen und Inhaber:innen grundstücksgleicher Rechte, aber auch an Stadt-, Gemeinde oder Amtsverwaltungen sowie an Bundes- und Landesverwaltungen. Weiterhin können unser Angebot auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen, Amtgerichte beziehungsweise Personen des Berufsstandes Rechtsanwalt oder Notar sowie mit Bauprojekten beauftragte Personen nutzen. Das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises erteilt bei berechtigtem Interesse Auskünfte beziehungsweise erstellt nachfolgende amtliche Auszüge:

  • Auszüge aus dem Katasterkartenwerk in den Größen A4–A0 auf Papier oder als PDF-Datei
  • Auszügen aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab 1:500 oder größer als Grundlage für die Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag, soweit die vorhandenen Unterlagen dieses zulassen
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweise
  • Nachweise über die Ergebnisse der Bodenschätzung
  • Auskünfte zu Angaben aus den beschreibenden Daten im Liegenschaftskatasters (zum Beispiel geprüfte Grenzmaße)
  • Historische Recherchen in den Katasterunterlagen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster müssen Antragsstellende dem Amt für Kataster und Geoinformation ihre Kontaktdaten mitteilen. Teilen Sie uns auch mit, welche Art des Auszugs Sie wünschen (digitale Geodaten oder Papierausdruck).

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte bestehen generell keine Zugangsbeschränkungen. Sollten Sie Auskünfte über Eigentumsverhältnisse in beschreibenden Auszügen aus dem Liegenschaftskataster beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Sind Sie selbst Eigentümer:in oder Inhaber:in grundstücksgleicher Rechte beziehungsweise dessen/deren Bevollmächtigte, entfällt diese Anforderung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge sind ab sofort online möglich. Dabei wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:

Alternativ können Sie zur Antragstellung die in der Dokumentübersicht bereitgestellte PDF-Antragsvorlage nutzen oder uns Ihren Antrag auch formlos per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Eine Übersicht über alle Gebühren finden Sie hier. Gebühren für die am häufigsten beantragten Auszüge haben wir in folgender Übersicht für Sie zusammengestellt:


ProduktGebühr
Auszug aus der Liegenschaftskarte bis zum Format DIN A3 26,18 Euro
Auszug aus der Liegenschaftskarte größer als Format DIN A3 52,36 Euro
Bestandsnachweis (enthält u.a. alle Grund- und Flurstücke eines Grundbuchblattes mit den Angaben zur Lage, Nutzungsart und Flächeninhalt sowie den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten mit Anschrift) 26,18 Euro
Flurstücks- und Eigentumsnachweis (enthält u.a. Angaben zur Lage, Flächeninhalt, Nutzungsart, Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten mit Anschrift des beantragten Flurstückes) 13,09 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Anträge sind ab sofort auch online möglich. Dabei wird unterscheiden zwischen den Bereichen Liegenschaftskarte (Online-Antrag), Liegenschaftsbuch (Online-Antrag) und Vermessungszahlen (Online-Antrag). Bei persönlichem Erscheinen können Sie Standardauszüge sofort mitnehmen. Das Übersenden von Auszügen per Post oder E-Mail kann bis zu zehn Tage in Anspruch nehmen.

Zur Vorabinformation können Sie in der Online-Anwendung BRANDENBURGVIEWER Einsicht in die Karten des Liegenschaftskatasters nehmen.

Rechtsgrundlagen

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