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Kaufpreissammlung (Auskunft)

Leistungsbeschreibung

Auf Weisung des Gutachterausschusses führt die Geschäftsstelle eine Kaufpreissammlung, in der alle Verträge über Grundstücksgeschäfte gemäß Paragraph 195 Baugesetzbuch (BauGB) erfasst und ausgewertet werden. Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage insbesondere für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten.

Die Daten der Kaufpreissammlung können gemäß Paragraph 18 in Verbindung mit Paragraph 16 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) auch von Personen oder Personengruppen mit berechtigtem Auskunftsinteresse abgerufen werden. Bei den folgenden genannten Personen ist ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung zu unterstellen, soweit sie die Auskünfte zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Grundstückswertermittlungsaufgaben benötigen.

  1. von einer Kammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Grundstückswertermittlung
  2. die mit der Grundstücksbewertung beauftragten Be­diens­te­ten von Behörden und Einrichtungen, die unter der Aufsicht von Landes- oder Bundesbehörden stehen
  3. Be­diens­te­te der für das Vermessungswesen zuständigen Behörden Berlins, die Wertermittlungsaufgaben wahrnehmen
  4. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen, die auch mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung ihrer jeweiligen Berufsordnung unterliegen
  5. Immobiliensachverständige, die im Einklang mit der euro­pä­ischen Norm EN DIN 45 013 geprüft sind
  6. Notar:innen bei Ermittlungen nach § 97 Abs. 1 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes.

Die schriftlichen Auskünfte werden auf Antrag im digitalen Datenformat oder in Papierform erteilt. Alle Informationen unterliegen dem Datenschutz und können nur in anonymisierter Form ausgegeben werden. Mit der Leistung fördern wir zum Beispiel andere Sachverständige aus dem Bereich der Immobilienbewertung und leisten einen Beitrag zur Transparenz am Immobilienmarkt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei berechtigtem Interesse und sachgemäßer Verwendung auf Antrag in anonymisierter Form erteilt werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sollten Sie eine schriftliche Auskunft benötigen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag (Brief per Post oder E-Mail). Antragsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg: 

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg - Antragsvorlagen

Welche Gebühren fallen an?

Maßgeblich ist die Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung – BbgGAGebO).

Was sollte ich noch wissen?

Es liegen keine weiteren Informationen vor. 

Rechtsgrundlagen

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