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Kulturförderung

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gewährt natürlichen Personen, gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage der Richtlinie und in entsprechender Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung Zuwendungen zu Projekten für das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in seinem Gebiet.

Der Landkreis setzt mit dieser Richtlinie das verfassungsrechtliche Gebot des Art. 34 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Verfassung (BbgVerf) um, das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes zu fördern sowie die Teilnahme der Einwohner:innen am kulturellen Leben zu unterstützen.

Die kulturelle Bildung, die regionale Identität und der Kulturtourismus stellen die maßgeblichen Faktoren zur weiteren Entwicklung von Kultur und Kunst im Landkreis dar. Deshalb werden beispielsweise unkommerzielle Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzprojekte mit einer hohen künstlerischen Qualität und überregionaler Ausstrahlungskraft gefördert. Innovative Projekte, die einen Beitrag zur Integration leisten und die Vielfalt der Kulturlandschaft stärken, können auch gefördert werden. 

Detaillierte Informationen über die Möglichkeit der Kulturförderung und die maximale Höhe der Zuwendungen erhalten Sie in unserer Richtlinie zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens im Landkreis im Unterpunkt Rechtgrundlage. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Kulturförderung des Landkreises Ostprignitz Ruppin wird im Referat Büro Landrat koordiniert. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen zu unseren allgemeinen Sprechzeiten zur Verfügung – gern auch telefonisch. Ihre Anprechpartnerin erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten. Bitte senden Sie auch Ihren ausgefüllten Antrag auf Kulturförderung an diese Adresse: 

Frau Eylin Roß

Referat Büro Landrat
Kulturangelegenheiten

Virchowstraße 14–16
DE-16816 Neuruppin

03391 688 7012
03391 688 7014
eylin.ross@opr.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag und die Verwendungsnachweise stellen wir Ihnen in der Randspalte dieser Webseite Dokumentenvorlagen im Portable Document Format (PDF) zur Verfügung. Wir bearbeiten ausschließlich vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge. Der Antrag auf Förderung ist nur vollständig, wenn ihm neben einer aussagefähigen Beschreibung des Projektes bzw. Vorhabens ein Finanzierungsplan mit allen kassenmäßigen Einnahmen und Ausgaben beigefügt wird. 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Antrags fallen keine Gebühren an. Beachten Sie aber gegebenenfalls Versandgebühren im Falle der postalischen Zustellung des Antrags. 

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie die Abgabefrist: Anträge werden bis spätestens 15. Oktober des laufenden Kalenderjahres für eine Förderung im Folgejahr entgegengenommen. Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben/Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Der Durchführungszeitraum muss innerhalb eines Kalenderjahres liegen. Eine Nachfinanzierung eines bereits begonnenen oder durchgeführten Projektes ist nicht möglich. Wir als Bewilligungsbehörde können allerdings im Einzelfall auf Antrag einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zulassen.

Bewilligte Förderbeiträge können ausschließlich für den im Antrag angegebenen Zweck eingetzt werden. Eine Änderung des Verwendungszwecks ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Anderenfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Die Einreichung eines Verwendungsnachweises ist obligatorisch. 

Rechtsgrundlagen

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