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Reihenuntersuchungen an Kindertagesstätten und Schulen

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Reihenuntersuchungen dienen der Prävention und Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen von Kindern in Kindertagesstätten und von Jugendlichen der 6. und 10.Klassen.

Im Rahmen der Untersuchungen wird zusätzlich der Impfstatus von Kindern und Jugendlichen überprüft, um ggf. auch festgestellte Impflücken zu schließen. Zur Vervollständigung des Impfstatus wird jedoch zuvor die Einwilligung der Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) eingeholt. Die sorgeberechtigten Personen werden über relevante Untersuchungsergebnisse in geeigneter Form  informiert und bei Auffälligkeiten an die entsprechende Stelle (z.B. Facharzt, Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ), Frühförder- und Beratungsstelle) weitergeleitet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Kindertagesstätte

Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten sind für alle Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat vorgesehen, die in einer Kita, in der Tagespflege oder in der Häuslichkeit betreut werden. Sie werden schriftlich zum Untersuchungstermin vom Kinder- und jugendärztlichen Dienst (KJÄD) informiert.

Schule

Diese Reihenuntersuchungen sind für Schüler*innen der Jahrgangsstufe 6 und 10 angedacht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Reihenuntersuchung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vorsorgeheft (nur für Kitakinder)
  • Impfausweis des Kindes
  • ausgefüllter Elternfragebogen des Gesundheitsamtes
  • ggf. medizinische Befundberichte
  • ggf. weitere Bescheinigungen für körperliche/ seelische Einschränkungen (z.B.: Schwerbehindertenausweis, Herzpass etc.)
  • ggf. Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte etc.)

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kitas haben nach Rücksprache mit den Eltern die Möglichkeit, auch Kinder außerhalb dieser Altersspanne vorzustellen, sofern sie Beeinträchtigungen in der Gesundheit oder Entwicklung vermuten.

In den Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ erfolgen die Reihenuntersuchungen im Abstand von 2 Jahren.

Rechtsgrundlage

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