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Unschädlichkeitszeugnis

Leistungsbeschreibung

Die Änderung oder Aufhebung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts erfordert generell eine Zustimmung der Berechtigten. Diese Zustimmung kann jedoch im Falle der Veräußerung eines Grundstücksteils durch ein behördliches Zeugnis ersetzt werden (Unschädlichkeitszeugnis).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der zu übertragende Teil des Grundstücks darf zum verbleibenden Teil des Grundstücks nur einen geringen Wert und Umfang besitzen.
  • Die Veräußerung darf im Grundbuch noch nicht vollzogen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einen Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses können Grundstückseigentümer:innen oder Grundstückserwerbende stellen. Geben Sie im Antrag das zu löschende Recht an und fügen Sie diesem einen beglaubigten Grundbuchauszug bei.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses werden Gebühren nach dem Aufwand erhoben (51,10 Euro je begonnene halbe Arbeitsstunde). Die Bearbeitungszeit ist vom Aufwand zur Erledigung des Antrages abhängig und daher für jeden Antrag unterschiedlich.

Was sollte ich noch wissen?

Es liegen keine weiteren Informationen vor.

Rechtsgrundlagen

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