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Verbraucher:innenbeschwerde

Leistungsbeschreibung

Werden Lebensmittel, Kosmetika und andere Bedarfsgegenstände in deutschen Handels- oder Gastronomiebetrieben angeboten, müssen diese gesundheitlich unbedenklich sein. Weiterhin dürfen die Produzenten und Händler über die wahre Beschaffenheit der angebotenen Produkte keine täuschenden oder irreführenden Angaben auf Verkaufsschildern bzw. Verkaufsverpackungen machen. Bestehen Zweifel an der Beschaffenheit (stoffliche Zusammensetzung, Herkunft, Qualität) oder gar an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Produkte, können Verbraucher:innen die Mängel im Rahmen einer Verbraucher:innenbeschwerde der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde melden. Auch bei nach dem Verzehr von Lebensmitteln oder der Nutzung bestimmter Produkte auftretenden gesundheitlichen Problemen können Sie sich an die Behörde wenden.

Verbaucher:innenbeschwerden leisten einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und unterstützen die zuständige Behörde bei der Durchsetzung hoher Gesundheits-, Hygiene- und Qualitätsstandards im Einzelhandel und Gastronomiegewerbe. Entsprechend nehmen wir auch Ihre Hinweise über unzureichende Hygienezustände in lebensmittelverarbeitenden oder Konsumgüter produzierenden Betrieben entgegen. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst. Nach der Aufnahme Ihrer Beschwerde können wir durch intensive Produktprüfungen, Ermittlungen im betroffenen Betrieb oder die Einleitung von Straf- oder Verwaltungsverfahren die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erzwingen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Weicht gekaufte lose und unverpackte Ware von der gewünschen Qualität ab, sollten Sie zuerst den direkten Kontakt zur Verkaufsperson herstellen. Oft liegen keine vorsätzlichen, absichtlichen und/oder fahrlässigen Beweggründe vor. Das Verkaufspersonal des Unternehmens kann Ihnen im Rahmen einer Nachbesserung den Kaufbetrag erstatten oder Ersatz für das mangelhafte Produkt leisten. 

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft ist die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde für in Ostprignitz-Ruppin ansässige Unternehmen. Wenn Sie nach dem Verzehr von Lebensmitteln krank werden, Ihnen jemand wiederholt verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft hat oder Sie sich über die mangelnden Hygienezustände eines Betriebes beschweren möchten, können Sie sich an uns wenden. Diese Beschwerdemöglichkeit besteht für Sie auch, wenn Ihnen Ähnliches im Zusammenhang mit Kosmetika, Tabakwaren oder Gegenständen des täglichen Bedarfs widerfahren ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beschwerden können Sie uns formlos per Email oder Post sowie telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung übermitteln. Für die Bearbeitung sind abhängig vom Beschwerdegrund möglichst zeitnah folgende Angaben zu machen:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der beschwerdeführenden Person
  • Beschwerdegrund
  • wann und wo die mangelhafte Ware gekauft und verzehrt wurde
  • Art und Zustand der Verpackung (lose Ware, verschweißte Kunststoffverpackung, beschädigte Verpackung)
  • Zustand der Ware, Abweichungen vom Geschmack, Geruch, Aussehen
  • Transport und Lagerung des Produktes im Haushalt
  • eventuell aufgetretene gesundheitliche Beschwerden (Erkrankung, Symptome, behandelnde Ärztin/behandelnder Arzt)

Welche Gebühren fallen an?

Die im Zusammenhang mit der Verbraucher:innenbeschwerde erforderlichen Ermittlungen und die im öffentlichen Interesse durchgeführten Laboruntersuchungen sind für die beschwerdeführende Person kostenlos.

Was sollte ich noch wissen?

Damit sich eine Beschwerdeprobe bis zur Abgabe bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde nicht nachteilig verändert, sollte diese dem Produkt entsprechend gelagert werden (zum Beispiel gekühlt oder eingefroren).

Rechtsgrundlagen

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