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Wahlen

Leistungsbeschreibung

Organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Brandenburgischen Landtag im Gebiet des Landkreises sowie für den Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin obliegt dem Kreiswahlbüro. Auch die  kreislichen Aufgaben im Zusammenhang mit Volksbegehren bis hin zum Volksentscheid werden hier wahrgenommen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wahlberechtigung und Wählbarkeit Kommunalwahlen

Wahlrecht (§ 8 BbgKWahlG)

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) ist,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  3. im jeweiligen Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und
  4. nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählen kann nur die wahlberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wählbarkeit (§ 11 BbgKWahlG)

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht nach § 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht wählbar sind (Entzug durch Richterspruch; gemäß Anordnung Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus).


Wahlberechtigung und Wählbarkeit Landtagswahlen

Wahlrecht (§ 5 BbgLWahlG)

Wahlberechtigt sind alle Bürger im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg, die am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben
  2. seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
  3. sowie nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wählbarkeit ( § 8 BbgLWahlG)

Wählbar in den Landtag Brandenburg sind alle Bürger im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg, die am Wahltage

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  2. seit mindestens drei Monaten im Land ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,

und nicht nach § 8 Abs. 2 BbgLWahlG nicht wählbar sind (Entzug durch Richterspruch; gemäß Anordnung Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus).


Wahlberechtigung und Wählbarkeit Bundestagswahl

Wahlrecht  (§ 12 Bundeswahlgesetz)

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am 26. September 2021

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

Wählbarkeit (§ 15 Bundeswahlgesetz)

Wählbar in den 20. Deutschen Bundestag ist, wer am 26. September 2021

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist bzw. infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wahlvorschlag
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • Zustimmungserklärung
  • Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber
  • Versicherung an Eides statt

Für die Kommunalwahl 2024 können Sie auch den Formularassistenten des Landes Brandenburg nutzen: Formularassistent Wahl der Vertretung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Das Führen der Wählerverzeichnisse, die personelle und sächliche Ausstattung der Wahllokale sind gemeindliche Aufgaben. 

Für die Kommunalwahl 2024 können Sie auch den Formularassistenten des Landes Brandenburg nutzen: Formularassistent Wahl der Vertretung.

Rechtsgrundlagen

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