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Wohnheimplatz für Berufsschüler:innen

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hält für Auszubildende sowie Schüler:innen des Oberstufenzentrums Ostprignitz-Ruppin, denen die tägliche Fahrt vom Wohn- zum Schulort nicht zuzumuten ist, Plätze in einem Wohnheim vor. Einen Wohnheimplatz erhalten Interessierte nur auf Antrag. Für den Aufenthalt und die Übernachtungen im Wohnheim der vom Landkreis beauftragten Medizinischen Bildungsakademie Neuruppin GmbH fallen geringe Gebühren an.  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Liegt eine der folgenden Voraussetzungen vor, können Sie einen Antrag auf einen Wohnheimplatz stellen:

  • Die antragstellende Person, deren Ausbildungsstätte sich außerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin befindet, besucht einen Bildungsgang am Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin.
  • Die antragstellende Person hat ihren Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, absolviert eine Ausbildung bei freien Ausbildungsträgern und die tägliche Fahrt ist unzumutbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das erforderliche Antragsformular finden Sie als PDF-Datei in der Dokumentenübersicht dieser Internetseite. Es werden ausschließlich vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet, denen alle geforderten Anlagen angefügt sind.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an. Beachten Sie gegebenenfalls Versandgebühren für die postalische Zustellung Ihrer Unterlagen. Derzeit beträgt der Übernachtungssatz für Auszubildende/Berufsschüler:innen 13,00 Euro/Nacht.

Was sollte ich noch wissen?

Die Medizinische Bildungsakademie Neuruppin GmbH stellt im Auftrag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin Schulwohnheimplätze bereit. Für Fragen bezüglich der Wohnheimunterbringung nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:

Medizinische Bildungsakademie Neuruppin GmbH

Erich-Dieckhoff-Straße 51
DE-16816 Neuruppin

03391 39 1902

Rechtsgrundlagen

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