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Übertragung von alten grundstücksbezogenen Schriftstücken in deutscher Schreibschrift (Sütterlin) in die lateinische Schrift

Leistungsbeschreibung

Grenzniederschriften sind in Deutschland bis etwa 1915 in traditioneller Kurrentschrift und von 1915 bis 1942 in Sütterlin verfasst worden. Es kommt vor, dass beispielsweise bei Besitzerwechsel oder Grundstücksübertragungen auch heute noch Schriftstücke aus dieser Zeit zu Rate gezogen werden, wenn neuere Ergebnisse nicht ausreichend sind. Dafür müssen die Schriftstücke aber zunächst in moderne Schrift übertragen werden. Das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises nimmt diese Übertragungen in der Regel von sich aus vor, wenn sie von Amts wegen notwendig werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Bürger:innen eine solche Übertragung von sich aus veranlassen. Das Amt für Kataster und Geoinformation überträgt die Schriftstücke dann in die lateinische Schrift.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es werden nur Schriftstücke mit Katasterbezug übertragen, das sind in der Regel alte Grenzniederschriften.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung die in der Dokumentübersicht bereitgestellte PDF-Antragsvorlage. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch formlos per E-Mail oder Post an das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises Ostprignitz-Ruppin stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Übersetzung werden Gebühren nach dem Aufwand (51,10 Euro je begonnene halbe Arbeitsstunde) erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Bearbeitungszeit ist vom Aufwand zur Erledigung des Antrages abhängig und daher für jeden Antrag unterschiedlich.

Rechtsgrundlagen

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