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Überwachung und Kontrolle der Infektionshygiene - Meldepflichtige Erkrankungen

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Ansteckende Krankheiten, auch Infektionskrankheiten genannt, werden von Krankheitserregern verursacht. Diese Krankheitserreger können von Mensch zu Mensch, aber auch über Lebensmittel, Trinkwasser, Badewasser oder kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Meldepflichtige Verdachtsfälle zu Erkrankungen oder Erkrankungen sind durch den Arzt, die meldepflichtigen Infektionserreger durch das Labor an das Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin des zuständigen Gesundheitsamtes zu melden.

Eine Meldung erfolgt i.d.R. über Labore oder hausärztliche Praxen, an die Sie sich direkt wenden können. Rechtzeitiges Vorbeugen soll das Auftreten solcher übertragbarer Krankheiten verhindern.

Durch die Wahrnehmung der Aufgaben im Infektionsschutz können beispielsweise auftretende Infektionskrankheiten wie Masern oder COVID-19  frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen rechtzeitig an der Ausbreitung gehindert werden. Das Gesundheitsamt ist dazu ermächtigt, beim Auftreten von Infektionskrankheiten entsprechende Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dies kann z.B. die Anordnung von Desinfektions- und Entwesungsmaßnahmen, aber auch ein Besuchs- und/oder Tätigkeitsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen oder Lebensmittelbetriebe sein.

Während der COVID-19-Pandemie werden beispielsweise Quarantänen, Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und die Maskenpflicht erlassen. Zum Infektionsschutz gehört unter anderem aber auch, dass das Gesundheitsamt Impfungen kontrolliert und gegebenenfalls einen Nachweise über diese verlangt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Liste der meldepflichtigen Infektionskrankheiten sind in den §§ 6, 7 und 34 IfSG aufgeführt. Das Gesetz legt fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Influenza bzw. Grippe und HIV-Infektionen (AIDS) sind keine meldepflichtigen Erkrankungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Generell erfolgt eine Weitergabe der gesammelten Daten in anonymisierter Form an das bundesweit zuständige Robert-Koch-Institut (RKI).

Die Beratung zu HIV/AIDS ist beim Sozialmedizinischen Dienst angesiedelt. Für die jährliche Grippeimpfung, eine Tuberkulose-Beratung oder reisemedizinische Impfungen wenden Sie sich bitte an den Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst.

Rechtsgrundlagen

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