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Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen bei bestehender Verkehrsbeschränkung

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung verschiedener Bauarbeiten oder aus anderen wichtigen Gründen kann es notwendig werden, Straßen zu befahren, die für bestimmte Verkehrsarten eigentlich gesperrt sind. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden. Diese muss beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden.

Voraussetzungen

Es muss ein triftiger Grund für die Genehmigung einer Ausnahme vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (formlos)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und liegen zwischen 50,00 Euro und 200,00 Euro je nach Dauer der Genehmigung.

Was sollte ich noch wissen?

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr holt bei der Polizei und der Straßenbaubehörde eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein. Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und deren Auswertung entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann mindestens 14 Tage dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragstellung.

Rechtsgrundlagen

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