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Bodenrichtwerte (Auskunft)

Leistungsbeschreibung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Kataster und Geoinformation gibt Auskunft über Bodenrichtwerte des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er wird auf der Grundlage der Kaufpreissammlung – auch für bebaute Grundstücke – unter der Annahme des unbebauten Zustandes ermittelt und ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

Im Bodenrichtwert-Portal BORIS Land Brandenburg erhalten Sie kostenlos Informationen zu den Bodenrichtwertzonen und den Bodenrichtwerten für Bauland sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten Interessierte entweder schriftlich auf Antrag oder mündlich in der Geschäftsstelle. Mit der auf Weisung des Gutachterausschusses erbrachten Leistung wird die Transparenz auf dem Grundstücksmarkt gefördert. Sie liefert eine Grundlage der Verkehrswertermittlung von Grundstücken.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es bestehen keine besonderen Voraussetzungen zur Erfragung von Bodenrichtwerten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sollten Sie eine schriftliche Auskunft benötigen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag (Brief per Post oder E-Mail). Nutzen Sie bitte die Antragsvorlage in der Dokumentenübersicht dieser Seite.

Welche Gebühren fallen an?

Mündliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten bei der Geschäftsstelle sind gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte sind gemäß der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung - BbgGAGebO) gebührenpflichtig.

Was sollte ich noch wissen?

Es liegen keine weiteren Informationen vor.

Rechtsgrundlagen

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