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Flurstücke (Vermessung)

Leistungsbeschreibung

Liegenschaftsvermessungen für Endverbraucher:innen werden von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen vorgenommen. Das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises vermisst in der Regel nur für die eigene Kreisverwaltung. Es ist jedoch in Ausnahmefällen möglich, auch als Außenstehender die Vermessungsdienstleistungen des Amtes für Kataster und Geoinformation in Anspruch zu nehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Dienstleistung steht grundsätzlich allen Bürger:innen offen. Vermessen werden dürfen aber nur Grundstücke, deren Eigentümer die Auftraggeber sind oder für deren Vermessung sie eine Genehmigung haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragstellung erfolgt formlos per Mail oder Post.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für Liegenschaftsvermessungen richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung. Maßgeblich für die Gebühr können dabei Bodenwerte, der Wert der baulichen Anlagen oder der Zeitaufwand sein. Deshalb kann keine pauschale Gebühr genannt werden, es werden aber auf den Einzelfall bezogen Kostenschätzungen erstellt.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen sind ebenfalls an diese Gebührenordnung gebunden.

Was sollte ich noch wissen?

Liegenschaftsvermessungen werden überwiegend von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen durchgeführt. Eine Adressliste mit den Namen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen des Landes Brandenburg finden Sie hier: https://geodyn.geobasis-bb.de/adressen/tab.php

Rechtsgrundlagen

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