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Investive Förderung - GRW Stellungnahmen

Leistungsbeschreibung

Gemäß des Förderprogramms des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg "GRW-G Große Richtlinie" können vor allem mittlere und große Unternehmen einen anteiligen Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erhalten. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben, die über zwei Millionen Euro gehen, ebenfalls gefördert werden.

Das Ziel des Programms ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken. Mit dem Programm sollen Arbeitsplätze im Land Brandenburg geschaffen und gesichert werden. Gefördert werden Investitionsvorhaben von Unternehmen mit überregionalem Absatzgebiet.

Der Antrag auf Förderung wird bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt. Zusätzlich ist im Laufe des Antragsverfahrens bei der ILB eine Stellungnahme zu der beantragten Maßnahme einzureichen. Diese Stellungnahme kann beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anträge können von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, gestellt werden, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Stellungnahme des Landkreises müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • den bei der ILB eingereichten Hauptantrag mit Investitionsnummer
  • das bei der ILB eingereichte Investitionskonzept/Vorhabensbeschreibung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständige Bewilligungsbehörde für die Förderung ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Der Landkreis beurteilt im Zuge des Antragsverfahrens lediglich die umweltrechtlichen Belange und gibt seine Einschätzung zu der Investition, für die Förderung beantragt worden ist. Die finale Entscheidung über die Bewilligung des Antrags liegt bei der ILB.

Rechtsgrundlagen

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