Sprungziele
Seiteninhalt

Kontaktverzeichnis

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Leistungen zur Eingliederung für erwerbsfähige Selbständige

Nr. 52

Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet auch erwerbsfähigen Selbständigen Unterstützung, wenn diese eine selbständige Tätigkeit ausüben bzw. gründen wollen und auf Beihilfe angewiesen sind.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in in der Geschäftsstelle Kyritz umfassende Beratungs-, Vermittlungs- und individuelle Förder- und Eingliederungsleistungen erhalten. Entsprechend des geltenden Fördergrundsatzes „Fördern und Fordern“ hat die Bewilligung von Leistungen das vorrangige Ziel, Sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern, um selbst Einkommen zu erwirtschaften und Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Auch Maßnahmen zur beruflichen Bildung sind zentraler Bestandteil dieser arbeitsmarktpolitischen Förderung.

Einen Leistungsantrag können Sie von Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in oder im Servicebereich der Geschäftsstelle Kyritz erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Anspruchsberechtigung, um Leistungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beziehen, liegt vor, wenn Sie:

  • in der Bundesrepublik Deutschland leben,
  • keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern oder anderen Personen (z.B. gegen geschiedene Ehepartner, den Vater oder die Mutter Ihres Kindes) haben,
  • erwerbsfähig und
    • Def.: Sie sind auf absehbare Zeit und unter den üblichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglichen arbeiten können und die Altersgrenze von 65 oder 67  Jahren noch nicht erreicht haben. 
  • hilfebedürftig sind.
    • Def.: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus dem Einkommen oder Vermögen von Ihnen und der Bedarfsgemeinschaft aufbringen.

Personen, die neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II auch Arbeitslosengeld nach dem SGB III erhalten (ALG I-Aufstocker) sind von der Förderung ausgeschlossen. Für diese Personengruppe werden Eingliederungsleistungen ausschließlich durch die zuständige Agentur für Arbeit erbracht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsformulare bekommen Sie während des persönlichen Gesprächs mit Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in ausgereicht oder im Servicebereich der Geschäftsstelle Kyritz.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Förderleistungen bei Gründung oder Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

  • Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Darlehen und Zuschüsse für Sachmittel
  • Beratungsleistungen zur Stabilisierung o. Neuausrichtung
  • Beratung, Vermittlung und Förderung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Weitere Informationen dazu und zu Leistungen des Bürgergeld können Sie in der rechten Randspalte über das Hinweisblatt einsehen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Rechtsgrundlagen

Seite zurück Nach oben