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Namensänderung Führerschein

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name ändert, muss dieser auch auf Ihrem Führerschein geändert werden. Für die Namensänderung im Führerschein ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises zuständig. Bezüglich der Namensänderung in Ihrem Personalausweis und/oder Reisepass wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt. Dort können Sie die Namensänderung im Führerschein übrigens ebenfalls vornehmen lassen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ihr Hauptwohnsitz muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegen. Die Antragstellung muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde oder Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • Antragsformular (erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt)
  • Führerschein
  • biometrisches Passbild
  • amtlicher Nachweis zur Namensänderung (z. B. Eheurkunde)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro oder 25,30 Euro (je nachdem wann Ihr bisheriger Führerschein ausgestellt wurde), zuzüglich eventueller Kosten für den Versand des Führerscheins. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Die Gültigkeit des neuen Kartenführerscheins beträgt 15 Jahre.

Rechtsgrundlagen

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