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Zahnärztliche Reihenuntersuchung in Kindertagesstätten und Schulen

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die gesetzlich vorgeschriebenen zahnärztlichen Reihenuntersuchungen (ZRU) für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erfolgen einmal jährlich in Kindertagesstätten, Tagespflegeeinrichtungen und Schulen. Sie dienen der Prävention und Früherkennung von Zahnschäden sowie Kiefer- und Gebissfehlentwicklungen. Gleichzeitig ist es das Ziel die Motivation zum eigenverantwortlichen und regelmäßigen Zahnarztbesuch sowie -pflege zu steigern. Sorgeberechtigte werden über das Ergebnis und im Bedarfsfall über zahnärztliche Folgebehandlung ihres Kindes informiert.

An allen Förder- und ausgewählten Grundschulen finden zudem 2x jährlich vorbeugende Maßnahmen in Form von Fluoridierungen statt. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen werden sorgeberechtigten Personen schriftlich angekündigt. Die Untersuchungen sind für alle Schüler:innen verpflichtend.

Zur Zahnschmelzhärtung kann im Rahmen der Untersuchung eine Fluoridierung erfolgen. Dafür muss jedoch vorher das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Zahngesundheitspass bei Kinder und Schüler*innen bis zur 6. Klasse

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

In Kindertagestätten wird der Zahngesundheitspass vom ZÄD ab dem 1.Lj für Vorschulkinder, in der 1- Klasse für Schulkinder ausgegeben.

Eltern können an der Untersuchung ihres Kindes teilnehmen, welches in diesem Fall einzeln untersucht wird.

Die bei den Untersuchungen erhobenen Befunde werden dokumentiert und anonymisiert im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung ausgewertet.

Rechtsgrundlagen

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