Ausstellung eines Leichenpasses
Nr. 53Leistungsbeschreibung
Für die Überführung einer Leiche aus dem Land Brandenburg in ein Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird ein Leichenpass benötigt. Mit der Überführung einer Leiche ist ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, welches sich dann um die notwendigen Formalitäten kümmert und über geeignete Fahrzeuge verfügt.
Das mit der Überführung beauftragte Bestattungsinstitut kann den formlosen Antrag bei der Medizinalaufsicht des Gesundheitsamtes im Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Überführung einer Leiche ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestattung vorliegen und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Überführung einer Leiche in das Ausland ist ein formloser Antrag durch das mit dem Transport beauftragten Bestattungsinstitut, beim zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen.
Außerdem sind zum vereinbarten Termin folgende Unterlagen mitzubringen:
- Sterbeurkunde
- Personalausweis des Verstorbenen
- „Vertraulicher Teil“ der Todesbescheinigung mit Beurkundung (vom Standesamt)
- Vollmacht vom für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen
- Einsargungsbescheinigung vom Bestatter
- bei „nicht natürlichen Tod“, „ungeklärter Tod“ oder "unbekannte Leiche" die Freigabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft
- Nachweis über die 2. Leichenschau
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Leichenpasses wird eine Gebühr i.H.v. 30,67 € gem. Tarifstelle 7.9.5 zu § 1 der Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 18 Abs. 2 BbgBestG Leichen nicht in der erforderlichen Weise befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann gem. §38 Abs. 2 BbgBestG mit einer Geldbuße i.H.v. bis zu 10.000,00 € geahndet werden.